“In der Landwirtschaft sind Handschlaggeschäfte üblich!”
Viele Lebensmittelketten und deren Inhaber geführte Filialen haben den Zukauf von regionalen Produzenten als Verbraucher-Zugpunkt für ihr Sortiment entdeckt. Bei den meisten Mobilhaltern funktioniert diese Geschäftsbeziehung auf Zuruf und persönlichen Dialogen als so genanntes “Handschlaggeschäft.” Mit diesen Partnern sind Mobilbetriebe in den letzten Jahren gewachsen – auch was die Anzahl der Mobilställe + Hühner anbelangt. Der Handel möchte seine Risiken minimieren und sich über Verträge absichern. Diese sind von ausgefuchsten Juristen der Konzerne in den Zentralen für zumeist Großlieferanten ausgetüftelt worden. Passt das immer und in jedem Fall für die kleinen Lieferanten, wenn von “Vertragsstrafe 50.000 Euro” die Rede ist? Wir wollen gemeinsam mit einem versierten Agrarjuristen auf die “Lieferverträge für Eierproduzenten” werfen und über mögliche Konsequenzen im Unterschriftenfall aufklären.
Referent
Agrarjurist
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