
Leitlinie für die Direktvermarktung von Geflügelfleisch ohne EU-Zulassung
Diese Leitlinie wurde vom Bundesverband Mobile Geflügelhaltung e. V. für Geflügelbetriebe erstellt, welche unter 10 000 Stück Geflügel im Jahr an der eigenen Hofstelle schlachten und vermarkten möchten. Sie eine umfangreiche Unterstützung für Betriebe bei der Planung oder kann Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung sein, ob ein „Projekt eigene Hofschlachtung“ angegangen werden soll.
Die Leitlinie wurde über ein mehrjähriges Verfahren mit allen Bundesländern abgestimmt, über das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geprüft und über den Lebensmittelverband Deutschland e. V. in Brüssel zur Notifizierung eingereicht. Das Anerkennungsverfahren wurde im April 2023 abgeschlossen.
BMEL: „Anerkannte Leitlinie für eine gute Verfahrenspraxis nach Artikel 8
der VO (EG) Nr. 852/2004, sie wurde im Register für einzelstaatliche Leitlinien
für die gute Hygienepraxis bei der EU-Kommission eingestellt.“