“Wo ist denn die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb?
Diese Frage kann Einem bei der gemeinsamen Betriebsbegehung mit der Berufsgenossenschaft überraschend gestellt werden. Ist man Arbeitgeber und hat sie nicht, bekommt man meist eine Frist, innerhalb der man sie nachreichen kann. Ob die Erstellung dann fremdvergeben oder in Eigenregie erstellt wird, ist eine der Entscheidungen, die dann gefällt werden muss.
Referent
Sascha Mathis, BVMG e. V.
Berufsfeuerwehr, Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Anmeldung und Kontakt
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